Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2007 - 2 M 303/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15842
OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2007 - 2 M 303/07 (https://dejure.org/2007,15842)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.12.2007 - 2 M 303/07 (https://dejure.org/2007,15842)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 2 M 303/07 (https://dejure.org/2007,15842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; VwGO § 80 Abs. 3; VwVfG § 48 Abs. 1; AuslG § 23; AuslG § 17; GG Art. 16 Abs. 1; AuslG § 85 Abs. 1
    D (A), Rücknahme, Einbürgerung, deutsche Staatsangehörigkeit, Entziehung, Täuschung, Anspruchseinbürgerung, Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, Scheinehe, Doppelehe, religiöse Eheschließung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Sofortvollzug, ...

  • Judicialis

    AuslG § 85; ; StAG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 85; StAG § 10
    Rücknahme einer Einbürgerung: Einbürgerung; Rücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Rücknahme einer Einbürgerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbot der Entziehung der Staatsangehörigkeit; Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Einbürgerung bei Erschleichen der Einbürgerung durch falsche Angaben; Anforderungen an die Vollzugsanordnung einer Rücknahmeentscheidung; Ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2007 - 2 M 303/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24), des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 03.06.2003 - 1 C 19/02 - BVerwGE 118, 216) sowie verschiedener Obergerichte (HessVGH, Urt. v. 18.05.1998 - 12 UE 1542/98 - NVwZ-RR 1999, 274; HambOVG, Beschl. v. 28.08.2001 - 3 Bs 102/01 - NVwZ 2002, 885; VGHBW, Urt. v. 29.11.2002 - 13 S 2039/01 InfAuslR 2003, 205; NdsOVG, Urt. v. 13.07.2007 - 13 LC 468/03 JURIS; a.A. OVG Berlin, Beschl. v. 20.02.2003 - 5 S 23.02, InfAuslR 2003, 211) schließt das in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG geregelte Verbot der Entziehung der Staatsangehörigkeit die Rücknahme einer Einbürgerung zwar nicht grundsätzlich aus, schränkt sie aber dahingehend ein, dass hierfür nicht allein die Rechtswidrigkeit der Einbürgerung ausreicht, sondern der Eingebürgerte darüber hinaus seine Einbürgerung erschlichen, d.h. über die Voraussetzungen oder ermessensrelevanten Gesichtspunkte der in seinem Fall angewandten Einbürgerungsvorschrift bewusst getäuscht hat.
  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2007 - 2 M 303/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24), des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 03.06.2003 - 1 C 19/02 - BVerwGE 118, 216) sowie verschiedener Obergerichte (HessVGH, Urt. v. 18.05.1998 - 12 UE 1542/98 - NVwZ-RR 1999, 274; HambOVG, Beschl. v. 28.08.2001 - 3 Bs 102/01 - NVwZ 2002, 885; VGHBW, Urt. v. 29.11.2002 - 13 S 2039/01 InfAuslR 2003, 205; NdsOVG, Urt. v. 13.07.2007 - 13 LC 468/03 JURIS; a.A. OVG Berlin, Beschl. v. 20.02.2003 - 5 S 23.02, InfAuslR 2003, 211) schließt das in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG geregelte Verbot der Entziehung der Staatsangehörigkeit die Rücknahme einer Einbürgerung zwar nicht grundsätzlich aus, schränkt sie aber dahingehend ein, dass hierfür nicht allein die Rechtswidrigkeit der Einbürgerung ausreicht, sondern der Eingebürgerte darüber hinaus seine Einbürgerung erschlichen, d.h. über die Voraussetzungen oder ermessensrelevanten Gesichtspunkte der in seinem Fall angewandten Einbürgerungsvorschrift bewusst getäuscht hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 13 S 2039/01

    Rücknahme einer Einbürgerung - fortbestehende Ehe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2007 - 2 M 303/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24), des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 03.06.2003 - 1 C 19/02 - BVerwGE 118, 216) sowie verschiedener Obergerichte (HessVGH, Urt. v. 18.05.1998 - 12 UE 1542/98 - NVwZ-RR 1999, 274; HambOVG, Beschl. v. 28.08.2001 - 3 Bs 102/01 - NVwZ 2002, 885; VGHBW, Urt. v. 29.11.2002 - 13 S 2039/01 InfAuslR 2003, 205; NdsOVG, Urt. v. 13.07.2007 - 13 LC 468/03 JURIS; a.A. OVG Berlin, Beschl. v. 20.02.2003 - 5 S 23.02, InfAuslR 2003, 211) schließt das in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG geregelte Verbot der Entziehung der Staatsangehörigkeit die Rücknahme einer Einbürgerung zwar nicht grundsätzlich aus, schränkt sie aber dahingehend ein, dass hierfür nicht allein die Rechtswidrigkeit der Einbürgerung ausreicht, sondern der Eingebürgerte darüber hinaus seine Einbürgerung erschlichen, d.h. über die Voraussetzungen oder ermessensrelevanten Gesichtspunkte der in seinem Fall angewandten Einbürgerungsvorschrift bewusst getäuscht hat.
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2007 - 13 LC 468/03

    Anfechtung der Rücknahme der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2007 - 2 M 303/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24), des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 03.06.2003 - 1 C 19/02 - BVerwGE 118, 216) sowie verschiedener Obergerichte (HessVGH, Urt. v. 18.05.1998 - 12 UE 1542/98 - NVwZ-RR 1999, 274; HambOVG, Beschl. v. 28.08.2001 - 3 Bs 102/01 - NVwZ 2002, 885; VGHBW, Urt. v. 29.11.2002 - 13 S 2039/01 InfAuslR 2003, 205; NdsOVG, Urt. v. 13.07.2007 - 13 LC 468/03 JURIS; a.A. OVG Berlin, Beschl. v. 20.02.2003 - 5 S 23.02, InfAuslR 2003, 211) schließt das in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG geregelte Verbot der Entziehung der Staatsangehörigkeit die Rücknahme einer Einbürgerung zwar nicht grundsätzlich aus, schränkt sie aber dahingehend ein, dass hierfür nicht allein die Rechtswidrigkeit der Einbürgerung ausreicht, sondern der Eingebürgerte darüber hinaus seine Einbürgerung erschlichen, d.h. über die Voraussetzungen oder ermessensrelevanten Gesichtspunkte der in seinem Fall angewandten Einbürgerungsvorschrift bewusst getäuscht hat.
  • OVG Hamburg, 28.08.2001 - 3 Bs 102/01

    Rechtswidrig erfolgte Einbürgerung; Rücknahme der Einbürgerung als rechtswidriger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2007 - 2 M 303/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24), des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 03.06.2003 - 1 C 19/02 - BVerwGE 118, 216) sowie verschiedener Obergerichte (HessVGH, Urt. v. 18.05.1998 - 12 UE 1542/98 - NVwZ-RR 1999, 274; HambOVG, Beschl. v. 28.08.2001 - 3 Bs 102/01 - NVwZ 2002, 885; VGHBW, Urt. v. 29.11.2002 - 13 S 2039/01 InfAuslR 2003, 205; NdsOVG, Urt. v. 13.07.2007 - 13 LC 468/03 JURIS; a.A. OVG Berlin, Beschl. v. 20.02.2003 - 5 S 23.02, InfAuslR 2003, 211) schließt das in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG geregelte Verbot der Entziehung der Staatsangehörigkeit die Rücknahme einer Einbürgerung zwar nicht grundsätzlich aus, schränkt sie aber dahingehend ein, dass hierfür nicht allein die Rechtswidrigkeit der Einbürgerung ausreicht, sondern der Eingebürgerte darüber hinaus seine Einbürgerung erschlichen, d.h. über die Voraussetzungen oder ermessensrelevanten Gesichtspunkte der in seinem Fall angewandten Einbürgerungsvorschrift bewusst getäuscht hat.
  • VGH Hessen, 18.05.1998 - 12 UE 1542/98

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen falscher Angaben - Vielehe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2007 - 2 M 303/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24), des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 03.06.2003 - 1 C 19/02 - BVerwGE 118, 216) sowie verschiedener Obergerichte (HessVGH, Urt. v. 18.05.1998 - 12 UE 1542/98 - NVwZ-RR 1999, 274; HambOVG, Beschl. v. 28.08.2001 - 3 Bs 102/01 - NVwZ 2002, 885; VGHBW, Urt. v. 29.11.2002 - 13 S 2039/01 InfAuslR 2003, 205; NdsOVG, Urt. v. 13.07.2007 - 13 LC 468/03 JURIS; a.A. OVG Berlin, Beschl. v. 20.02.2003 - 5 S 23.02, InfAuslR 2003, 211) schließt das in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG geregelte Verbot der Entziehung der Staatsangehörigkeit die Rücknahme einer Einbürgerung zwar nicht grundsätzlich aus, schränkt sie aber dahingehend ein, dass hierfür nicht allein die Rechtswidrigkeit der Einbürgerung ausreicht, sondern der Eingebürgerte darüber hinaus seine Einbürgerung erschlichen, d.h. über die Voraussetzungen oder ermessensrelevanten Gesichtspunkte der in seinem Fall angewandten Einbürgerungsvorschrift bewusst getäuscht hat.
  • OVG Berlin, 20.02.2003 - 5 S 23.02

    Staatsangehörigkeitsrecht; Einbürgerung; erschlichene; Rücknahme;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2007 - 2 M 303/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24), des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 03.06.2003 - 1 C 19/02 - BVerwGE 118, 216) sowie verschiedener Obergerichte (HessVGH, Urt. v. 18.05.1998 - 12 UE 1542/98 - NVwZ-RR 1999, 274; HambOVG, Beschl. v. 28.08.2001 - 3 Bs 102/01 - NVwZ 2002, 885; VGHBW, Urt. v. 29.11.2002 - 13 S 2039/01 InfAuslR 2003, 205; NdsOVG, Urt. v. 13.07.2007 - 13 LC 468/03 JURIS; a.A. OVG Berlin, Beschl. v. 20.02.2003 - 5 S 23.02, InfAuslR 2003, 211) schließt das in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG geregelte Verbot der Entziehung der Staatsangehörigkeit die Rücknahme einer Einbürgerung zwar nicht grundsätzlich aus, schränkt sie aber dahingehend ein, dass hierfür nicht allein die Rechtswidrigkeit der Einbürgerung ausreicht, sondern der Eingebürgerte darüber hinaus seine Einbürgerung erschlichen, d.h. über die Voraussetzungen oder ermessensrelevanten Gesichtspunkte der in seinem Fall angewandten Einbürgerungsvorschrift bewusst getäuscht hat.
  • VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11

    Einbürgerungsbegehren eines Iraners; Doppelehe im Iran und in Deutschland;

    Der Umstand, dass der Kläger die von 1999 bis zur Scheidung von seiner deutschen Ehefrau am 13.11.2006 wirksam gewesene Doppelehe und zwei daraus hervorgegangene Kinder bis zum Einbürgerungsantrag gegenüber der Ausländerbehörde verschwiegen hat, verstößt nicht gegen Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG (i. Erg. ebenso. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.12.2007 - 2 M 303/07 -, zum Verschweigen von ehelichen Kindern; s. auch Hess. VGH, Urt. v. 28.05.1998 - 12 UE 1542/98 -, ).
  • VGH Bayern, 10.03.2011 - 5 ZB 10.1170

    Rücknahme einer Einbürgerung; Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse;

    Die falsche Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts bezüglich der Frage der Wirksamkeit der Eheschließung ergebe sich auch aus einem Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt (vom 6.12.2007 Az. 2 M 303/07 ) zur Wirksamkeit einer in Indien geschlossenen Ehe.

    Eine "falsche Rechtsauffassung" des Verwaltungsgerichts ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 6.12.2007 Az. 2 M 303/07 ).

  • OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10

    Voraussetzungen der Rücknahme einer Einbürgerung - § 35 RuStAG, intendiertes oder

    Seine Behauptung, er habe das Ausfüllen des Formulars infolge unzureichender Kenntnisse der deutschen Schriftsprache seinem ältesten Kind überlassen, zielt offenbar darauf ab, den Eindruck zu vermitteln, er habe nicht vorsätzlich, sondern allenfalls grob fahrlässig, was zur Erfüllung des Tatbestands des § 35 Abs. 1 StAG nicht ausreichen würde (ebenso bereits die neuere Rechtsprechung zu § 48 VwVfG: BVerwG, Beschluss vom 13.6.2007 - 5 B 132/07 - HessVGH, Urteil vom 18.1.2007 - 11 UE 111/06 -, und OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6.12.2007 - 2 M 303/07 -, jeweils juris) , unvollständige Angaben gemacht.
  • VG Regensburg, 27.05.2009 - RN 9 K 08.01658

    Die zum Führen einer Doppelehe erteilten Aufenthaltstitel sind wegen Verstoßes

    Es handelt sich nicht um eine ungenügende, weil bloß mittelbare Auswirkung, wie sie bei Annahme von lediglich rechtswidrigen Aufenthaltstiteln gegeben wäre (vgl. OVG Sachsen-Anhalt B.v. 6.12.2007 - 2 M 303/07, RdNr. 18).
  • VG München, 22.02.2010 - M 25 K 09.2704

    Rücknahme einer Einbürgerung; arglistige Täuschung; Doppelehe

    Denn im Juni 2004 hatte der Kläger, der seinen Einbürgerungsantrag vor dem 16. März 1999 gestellt hat, noch keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung, der ungeachtet der - vorliegend nicht strafbaren - doppelten Eheschließung bestanden hätte (so der Fall, der der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt zugrunde lag, vgl. B. v. 6. Dezember 2007 - 2 M 303/07 - Rz 15 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht